Entstehung der Pfarre Zeltweg

Da die Pfarre Lind eine dem Stift St. Lambrecht inkorporierte Pfarre war und auch die Filialkirche Zeltweg im Besitz des Stiftes war, lag die Initiative zunächst beim Stift. Am 26. Februar 1919 schlug Abt Severin Kalcher dem Bischöflichen Ordinariat erstmals konkrete Maßnahmen zur Pfarrgründung vor: Das Stift will den „Tremmel’schen Besitz“ in Zeltweg als Pfarrpfründe und Pfarrhof erwerben. Der Pfarrsprengel soll aus Teilen der Pfarren Lind und Weißkirchen zusammengesetzt werden, doch sollen die Besitzer des infrage kommenden Gebietes durch ihre Unterschrift ihre Bereitschaft zur Einpfarrung nach Zeltweg kundtun. Die zu gründende Pfarre soll dem Stift inkorporiert sein, ein Pfarre und ein Kaplan sollen systematisiert werden.
Eine Antwort des Ordinariats wurde nicht abgewartet. Mit Kaufverträgen vom 10. März und 9. Juli 1919 erwarb das Stift St. Lambrecht das „Tremmelgut“ mit Grundstücken in Zeltweg und Laing im Ausmaß von rund 27 Joch sowie einem Wohnhaus und zwei Wirtschaftsgebäuden in Zeltweg. Das Wohnhaus wurde in den folgenden Jahren 1920/21 auf Kosten des Stiftes St. Lambrecht als Pfarrhof adaptiert.
Bei der zuständigen Kongregation in Rom suchte das Stift um Erlaubnis zur Inkorporation der zu errichtenden Pfarre an. Dabei wurde aber verabsäumt, den erforderlichen Konsens des Diözesanbischofs und des Domkapitels einzuholen. Zerknirscht musste der Abt daher nachträglich beim Ordinariat darum ansuchen. Die Zustimmung des Bischofs erfolgte am 9. Dezember 1920, die des Domkapitels am 16. März 1921. Das römische Reskript der „Sacra Congregatio Soncilii“ (Konzilskongregation) mit der Erlaubnis zur Inkorporation wurde am 21. Mai 1921 ausgestellt.
Der nächste Schritt war die Einholung der politischen Bewilligung zur Pfarrerrichtung. Am 9. November 1921 suchte das Bischöfliche Ordinariat bei der Steiermärkischen Landesregierung darum an. Dem Ansuchen ist zu entnehmen, dass die Pfarrer von Lind und Weißkirchen sich mit der Abtrennung von Teilen ihrer Pfarrsprengel bereits einverstanden erklärt haben und auch keine Entschädigung für dadurch entgangene Stolgebühren verlangen. Die von der Umpfarrung betroffenen Pfarrbewohner haben ihr Einverständnis ebenfalls bereits erklärt. Dem Staat würden durch die neue Pfarre Zeltweg keine Kosten entstehen, da das Stift St. Lambrecht sich mit Erklärung vom 27. Juni 1921 zur Übernahme aller mit der Pfarrerrichtung zusammenhängenden Ausgaben bereiterklärt hat.
Wieder waren es Widerstände vor allem der „Freidenker in der Gemeinde Zeltweg“, die eine zügige Bewilligung verhinderten. Über zwei Jahre dauerte das staatliche Prüfungsverfahren. Stellungsnahmen wurden zwischen Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft Judenburg, Gemeinde Zeltweg und Stift St. Lambrecht hin und her geschickt. Am 30. August 1923 traf sich eine aus kirchlichen und staatlichen Vertretern zusammengesetzte Kommission vor Ort in Zeltweg. Kirche, Pfründengebäude sowie das „nahe der Reichsstraße gelegene Feld, das für den Friedhof bestimmt ist“ wurden besichtigt. Der Abt von St. Lambrecht, Wilhelm Zöhrer, erklärte sich bereit, die bemängelten Bauschäden an der Kirche und am Kirchturm und an den Wirtschaftsgebäuden auf Kosten des Stiftes beheben zu lassen. Die Gemeindevertreter von Zeltweg erklärten sich im Gegenzug damit einverstanden, die anfallenden Baukosten ab der offiziellen Pfarrerhebung aus „Kirchenkonkurrenzmitteln“, also aus Steuermitteln zu übernehmen.
Ein besonders heftiger Streit entbrannte um den Friedhof. In kulturkämpferischer Manier wurde von den Gemeindevertretern ein Gemeindefriedhof gefordert, die kirchlichen Vertreter wiederum bestanden darauf, dass der zu errichtende Friedhof, wofür der Grund und Boden vom 1919 erworbenen Pfründenbesitz abgetrennt worden war, ein konfessioneller sein sollte. Man einigte sich letztlich auf einen katholischen Pfarrfriedhof, für die Evangelischen und für die Konfessionslosen sollten eigene Sektoren mit eigenen Eingängen geschaffen werden. Die Kosten für die Einzäunung des Areals und für die Anlegung des Weges übernahm das Stift St. Lambrecht. Die Gemeindevertreter stimmten dem Bau einer Totenkammer vor dem Friedhof auf Gemeindekosten zu.
Am 13. September 1923 teilte die Landesregierung dem Ordinariat mit, dass die Erhebungen über die Notwendigkeit einer eigenen Pfarre in Zeltweg nunmehr abgeschlossen seien. Vor der offiziellen Zustimmung müsse aber das Stift St. Lambrecht noch eine Widmungsurkunde über sämtliche für die Pfarre und Pfarrpfründe bestimmten Gebäude und Grundstücke ausstellen. Dagegen wehrte sich nun wieder das Stift, widmete aber letztlich am 1. August 1925 „für immer währende Zeiten die Kirche in Zeltweg und die aufgeführten Gebäude und Grundstücke für die Errichtung einer selbstständigen röm.-kath. Pfarre in Zeltweg mit dem Vorbehalte, dass die Seelsorger daselbst Mitglieder der Abtei von St. Lambrecht sein müssen…“, und das Stift garantiert, „dass weder jetzt noch in Hinkunft aus dem Bestande der Seelsorgestation Zeltweg wegen Dotierung der Seelsorgegeistlichkeit irgend ein Anspruch gegenüber dem Bundesschatze oder dem Religionsfonde abgeleitet werden kann..“.
Als endlich alle Hürden überwunden und alle Wege für die definitive Pfarrerrichtung geebnet schienen, gerieten zu guter Letzt noch das Stift St. Lambrecht und das Bischöfliche Ordinariat aneinander. Der Abt schlug im Jänner 1926 als Termin für die Pfarrerhebungsfeierlichkeiten den 5. April 1926 (Ostermontag) vor. Das Ordinariat antwortete, man habe zwar gegen diesen Termin nichts einzuwenden, doch habe man bisher den Text der Pfarrerrichtungsurkunde noch nicht zur Begutachtung erhalten. Erst nach Prüfung und Genehmigung dieser Urkunde könne die Feier durchgeführt werden. Einen weiteren Schriftwechsel gab es darüber offensichtlich nicht. Mit Befremden nahmen deshalb die Herren des Ordinariats zwei Monate später einen Bericht im Grazer Volksblatt vom 13. April 1926 zur Kenntnis, wonach am 5. April 1926 die Pfarrerhebungsfeier in Zeltweg in Anwesenheit des Bezirkshauptmannes von Judenburg und des Abtes von St. Lambrecht sowie Vertretern der Gemeinde Zeltweg stattgefunden habe.
Der zuständige Ordinariatsreferent äußerte deshalb am 7. Mai 1926 vor dem Bischöflichen Konsistorium seine Verwunderung darüber, dass der Seelsorger P. Benno Glatzl sich in einer Eingabe an das Ordinariat als „Pfarrvikar“ bezeichne, obwohl er dafür keine Jurisdiktion des Diözesanbischofs habe; der sich „Kaplan von Zeltweg“ nennende P. Wolfram Klammer habe dazu ebenfalls keine Berechtigung, denn „kirchlich ist die Pfarre nicht errichtet“, doch – so fügt der Referent hinzu – „staatlich scheint die Pfarre Zeltweg als errichtet zu gelten“. Er habe nämlich Rücksprache mit dem zuständigen Landesbeamten gepflogen und dieser habe ihm mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Unterricht und Kultus mit Erlass vom 21. Dezember 1925 der Pfarrerrichtung zugestimmt habe. Die Landesregierung habe dies dem Abt von St. Lambrecht mitgeteilt. Das Ordinariat sei aber darüber nicht informiert worden. Der Referent empfiehlt trotzdem, um die Sache nicht weiter eskalieren zu lassen, auch die bischöfliche Bewilligung rückwirkend mit 5. April 1926 zu datieren. Dazu konnte sich das Ordinariat aber öffentlich doch nicht durchringen, weshalb die Pfarrerrichtung im Dezember (!) 1926 im kirchlichen Verordnungsblatt der Diözese Seckau mit folgenden kappen Worten bekannt gegeben wurde: „Unter Zustimmung des Amtes der steiermärkischen Landesregierung ddo. 21. Dezember 1925 Z.6/1336/24, wurde mit dem Erlasse vom 7. Mai 1926, Z. 4221, die Pfarre zum hl. Herzen Jesu in Zeltweg errichtet“. In einem Schreiben vom 7. Mai 1926 an die Pfarrvorstehung in Zeltweg wurde jedoch die Errichtung der Pfarre rückwirkend mit 5. April 1926 bewilligt. Dieses Datum wird auch der Landesregierung und dem Stifte St. Lambrecht mitgeteilt. Dem Stift teilte man außerdem mit, dass mit diesem Datum „P. Benno Glatzl zum provisorischen Pfarrvikar von Zeltweg bestellt“ worden sei. Die Pfarr-Errichtungsurkunde wurde jedoch vom Bischöflichen Ordinariat erst am 22. Oktober 1927 und von der Steiermärkischen Landesregierung gar erst am 22. November 1927 – also rund 1½ Jahre später – bestätigt.
Der Pfarrsprengel Zeltweg umfasst laut dieser Urkunde die „ganze Gemeinde Zeltweg, bestehend aus den Ortschaften Farrach, Neu-Zeltweg, Pfarrendorf, Zeltweg und Neufisching, mit zusammen 273 Häusern und 4443 Seelen“.
Mit dem Kauf des „Tremmel-Gutes“ war 1919 die Voraussetzung für eine Wohnmöglichkeit für einen ständig in Zeltweg wohnenden Seelsorger geschaffen worden. Das bereits mehrere Jahrhunderte alte, aus Stein und Ziegel gemauerte Wohnhaus musste allerdings zunächst entsprechend adaptiert werden. Im Jahre 1921 konnte der bisherige Pfarrvikar von Frein, P. Benno Glatzl, das Haus beziehen. Seine Aufgabe wird im Diözesanschematismus 1922 als „Seelsorger in Zeltweg“ beschrieben. Nachdem Zeltweg definitiv Pfarre geworden war, verlieh Bischof Leopold ihm am 27. Mai 1926 die geistliche Jurisdiktion als Pfarrvikar. Am 27. Juni 1927 erlebte die Pfarre Zeltweg ihre erste bischöfliche Visitation. Der neu ernannte Bischof Ferdinand Pawlikowski urteilt im schriftlichen Bericht über Pfarrvikar und Pfarre folgendermaßen: „Die Zusammensetzung der Pfarre Zeltweg weist schon von vorneherein darauf hin, welch große Schwierigkeiten sie der Seelsorge bietet. Es war mir eine Genugtuung, feststellen zu können, dass der Pfarrvikar P. Benno Glatzl sich den Schwierigkeiten gewachsen zeigt..... Die herrliche Kirche ist trotz gegnerischer Propaganda gesicherter Mittelpunkt der gläubig gebliebenen Rest der Bevölkerung…“.