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Inhalt:

Die Zeltweger Ursprungspfarre Lind

Historisch betrachtet sind die Rechtsverhältnisse Zeltwegs von seiner Ursprungpfarre Lind bestimmt.

Pfarrkirche Lind | Wolfgang Demmel

Die Martinskirche zu Lind war eine so genannte „Eigenkirche“ der Eppensteiner, der Gründerfamilie von St. Lambrecht. So wie es uns heute vertraut ist, dass ein Bauernhaus eine Hauskapelle oder ein Hauskreuz besitzt, so war es in diesen frühen Zeiten durchaus üblich, dass ein weltlicher oder geistlicher Grundherr für seine Leute eine Kirche errichtete, dort einen Priester für die geistliche Betreuung seiner Leute einsetzte und Vorsorge für dessen Lebensunterhalt traf. Ein Herrschaftsinhaber dieser Zeiten hatte gewissermaßen das Bedürfnis, für seine Leute alles Notwendige bereitzustellen und andererseits, jede Einmischung oder Zuständigkeit von außen hintanzuhalten. Diesem Streben stand natürlich die grundsätzliche Zuständigkeit des Bischofs- für unser Gebiet war es in dieser Zeit der Erzbischof von Salzburg - für die Seelsorge entgegen. Um 1060/63 regelte der Eppensteiner Markward in einem Vertrag mit dem Salzburger Erzbischof Gebhard die Rechtsverhältnisse für seine Leute und Eigenkirchen. Aus der Umgebung Zeltwegs werden in diesem Zehentregulierungsvertrag die Gotteshäuser von Weißkirchen und Lobming angeführt, von einer Martinskirche zu Lind ist darin nicht die Rede. Dies könnte damit erklärt werden, dass ihr Status schon von früher her klar war, oder dass sie erst nach diesem Vertrag errichtet wurde oder in die eppensteinische Einflusssphäre kam.

Jedenfalls wurde die Kirche des hl. Martin zu Lind 1103 nach dem Zeugnis des sogenannten „Stiftungsbriefes“ Herzog Heinrichs III. von Kärnten als Dotation dem eppensteinischen Familienkloster St. Lambrecht gewidmet. St. Lambrecht wird im oben erwähnten Zehentregulierungsvertrag von 1060/63 erstmals urkundlich als „Kirche des Hl. Lambert im Walde“ erwähnt und erhielt damals Tauf- und Begräbnisrechte. Markward konnte nicht nur den Einfluss seiner Sippe über die Turbulenzen der Absetzung seines Vaters Adalbero als Kärntner Herzog hinweg sichern, er ist auch der Gründer des Klosters in St. Lambrecht. Für die rechtliche Absicherung durch kaiserliche Bestätigung im Jahre 1096 und päpstliche Privilegierung 1109 sorgte neben der oben erwähnten umfangreichen Dotation des Jahres 1103 erst einer seiner Söhne, Herzog Heinrich III., mit dem das Geschlecht der Eppensteiner dann auch erlosch.

Für das spätere Pfarr- und Seelsorgsnetz der Abtei St. Lambrecht war die Bestiftung mit einem Teil der eppensteinischen Eigenkirchen im Jahre 1103 die Grundlage. Neben anderem eppensteinischen Besitz wurden dem Kloster St. Lambrecht damals die Kirchen von Mariahof, Weißkirchen, Lind, Aflenz, St. Marein im Mürztal, Adriach, Piber und St. Margarethen bei Voitsberg übergeben. Im Verlauf des Aufblühens des eppensteinischen Hausklosters im 12. Jahrhundert schritt man zur Errichtung vonPrioraten in Mariahof, Aflenz und Lind, für welche man um die Jahrhundertmitte auch päpstliche Bestätigungen erlangte. Im Fall von Lind war diesem Vorhaben, wenn es überhaupt verwirklicht wurde, nur kurze Dauer beschieden. Von nachhaltigerer Wirksamkeit waren die klösterlichen Zellen in Mariahof und in Aflenz, auf dessen Sprengel 1157 Mariazell gegründet wurde.

Ausgehend von diesen Zellen klösterlichen Lebens finden wir im Falle der Abtei St. Lambrecht schon sehr früh Mönche als Inhaber von Pfarren. Neben St. Lambrecht sind es die beiden „Prioratspfarren“ Aflenz und Mariahof, welche im Zuge eines Vergleiches um 1125 bei den Streitigkeiten über die Exemtion des Klosters als „voll inkorporiert“ bezeichnet werden. Bei anderen Stiftungspfarren war die im Verlauf der Klostergeschichte erfolgte Umdeutung der eigenkirchlichen Vorstellungen in die kirchenrechtliche Begrifflichkeit der Inkorporation ein viel langwierigerer Prozess. Neben Piber und seinen Tochterkirchen gilt dies auch für Weißkirchen und Lind. Für diese Pfarren brachte übrigens die Gründung der Diözese Seckau eine Änderung, da sie von Erzbischof Eberhard II. dem Gebiet des neuen Kirchensprengels zugeteilt wurden. Der Abt von St. Lambrecht war der Patron von Lind, er konnte also einen Pfarrer vorschlagen und diesem die Pfarre verleihen, was schließlich vom Bischof bestätigt wurde. Mit dem Erwerb der Vogteirechte von der Herrschaft Eppenstein wurde der Einflussbereich des Stiftes auf die Pfarre Lind abgerundet.

Ein Charakteristikum der St. Lambrechter Geschichte waren die Auseinandersetzungen um die Exemtion der Abtei und ihrer Pfarren von der bischöflichen Gewalt der Salzburger und Seckauer Oberhirten. Erst 1662 und 1677 wurden mit dem Salzburger Erzbischof, beziehungsweise mit dem Bischof von Seckau Konkordate geschlossen, welche die gegenseitigen Rechte und Einflußsphären in den beiden exemten St. Lambrechter Distrikten umschrieben. Die Reformen Josephs II. bedeuteten das Ende der stiftischen Exemtionen. Für das Kloster als Ordenshaus brachte die Neuordnung des Kirchenrechtes durch den Kodex von 1917 wieder eine autonome Stellung im Rahmen des Ordenrechtes, für die Pfarren und die Seelsorge in ihnen blieb bis in die Gegenwart die bischöfliche Zuständigkeit gewahrt.

Aus dem bisher gesagten ist erkennbar, dass die Seelsorge in den Pfarren für die Benediktinerabtei St. Lambrecht von alters her ein wichtiges Aufgabenfeld war. In der normalen Pfarrseelsorge tätige Mönche waren und sind eher ein typisch österreichisches Phänomen, das aber in vielen Fällen älteren Ursprungs als die dafür oft als Begründung angeführten josephinischen Reformen ist. Immer stand dieser Sachverhalt im Gegensatz zu Reformbewegungen, die dem Benediktinermönch das Kloster als sein alleiniges Wirkungsfeld zuweisen wollten. Befürworter der „österreichischen Zustände“ verwiesen wieder auf die in der Lebensbeschreibung des hl. Benedikt angeführten seelsorglichen Aktivitäten, die ein Mönchspfarrer gewissermaßen auf seine Art und Weise fortführen könne. Benediktinische Spiritualität und die Verbundenheit mit seiner Gemeinschaft könnten außerdem seinem pastoralen Engagement einen soliden Rückhalt geben.

Es war von alters her klar, dass die Pfarrseelsorge zum Klosterleben in einem Spannungsverhältnis stand. Bereits die Visitatoren der Melker Reform beanstandeten die große Seelsorgetätigkeit, die in St. Lambrecht üblich war. Vor allem für das Mittelalter hat wohl zu gelten, dass in vielen Fällen eigens angestellte Leutepriester und Vikare für den Pfründeninhaber die eigentlichen seelsorglichen Aufgaben erfüllten. Mittelalterliche Predigtsammlungen belegen aber auch die Predigt und religiöse Unterweisung durch Mönche außerhalb des Klosters. Neue Verhältnisse entstanden nach der Reformationszeit durch Gegenreformation und katholische Reform, nicht zuletzt unter dem Eindruck der neu entstandenen Orden und Kongregationen. Die in der Pfarrseelsorge wirkenden Mönchspriester wurden auf den stiftischen Pfarren und Kirchen der Normalfall. Dies ermöglichte nicht zuletzt den zeitweise auf über hundert angestiegenen Personalstand des Stiftes St. Lambrecht in der Barockzeit. Auf den Stiftspfarren bewahrten die St. Lambrechter Mönche nach der josephinschen Aufhebung, die das Stift 1786 traf, den Zusammenhalt und konnten 1802 die Wiedererrichtung ihres Klosters bei Kaiser Franz II. erreichen. Die klösterlichen Reformbewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts stellten die ordentliche Pfarrseelsorge, wie sie für die österreichischen Benediktinerstifte allgemein üblich war, wiederum sehr stark in Frage, änderten letztendlich aber nichts an den typisch österreichischen Gegebenheiten.

Diese Sachverhalte hatten natürlich auch eine vermögensrechtliche Seite. Die eppensteinischen Eigenkirchen wurden von der Stifterfamilie neben anderem Besitz den Mönchen ihres Hausklosters als materielle Grundlage für Leben und Gottesdienst übergeben. Wenn bei ihnen klösterliche Niederlassungen begründet wurden oder – was die Entwicklung im Laufe der Zeit mit sich brachte – Mönche als Seelsorger als Pfarrer oder Kapläne auf Pfarren wirkten, bedeutete dies natürlich auch Lebensunterhalt und Auskommen. In dieser Hinsicht kam es im Verlauf der Zeit aber zu gravierenden Veränderungen. Die Verbindung einer Pfarre mit einem Ordenshaus, die in früheren Zeiten durchwegs als Unterstützung und Hilfe gedacht war, wurde im Verlauf der Jahrhunderten zur Belastung im Sinne der Baulast. In manchen Epochen der Kirchengeschichte – so auch in der Gegenwart – wurde auch die Frage der personellen Besetzung zu einer schwerzu bewältigenden Aufgabe.

Diese Fragen und Probleme waren letztendlich auch mitbestimmend für die Überlegungen und Verhandlungen, welche das Stift St. Lambrecht mit der Diözese führte, die schließlich 1958 die Exkorporation, das heißt die Übergabe der vom Kloster weiter entfernten Pfarren samt ihrem Kirchen- und Pfründenbesitzan die Diözese Graz-Seckau zur Folge hatte. Der damals überaltete Konvent sah sich im Sinne der Konzentration der Kräfte zu diesem Schritt veranlasst. Auch in der gegenwärtigen Situation sieht man die Schwerpunktsetzung für die klösterliche Kommunität auf die beiden „Standorte“ St. Lambrecht und Mariazell und ein von dort ausgehendes Wirken im Sinne geistlicher Zentren und der Seelsorge in den mit dem Kloster nach wie vor verbundenen sieben Pfarren St. Lambrecht, Steirisch Laßnitz, Mariahof, Neumarkt, Zeutschach, Scheifling und Mariazell, als ein vernünftiges und für die Zukunft offenes Konzept. 

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